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Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gibt in § 20 Abs. 1 vor, dass ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) zu entwickeln ist, welches mindestens 10% der Fläche eines Bundeslandes umfassen soll.
In §21 BNatSchG ist vorgegeben, dass der Biotopverbund länderübergreifend zu entwickeln ist und dauerhaft gesichert werden muss (in Form von Verträgen, Vereinbarungen o.ä.).
Schutzgebiete bilden die Kernflächen des Biotopverbunds. Die Kernflächen werden durch Verbindungsflächen und Verbindungselemente wie z.B. durch Hecken, Feldraine, Blühstreifen und Trittsteinbiotope miteinander vernetzt. Oberirdische Gewässer sind einschließlich ihrer Auen, Gewässerrandstreifen und Uferzonen wichtige Elemente des Biotopverbunds und daher in ihrer Qualität zu entwickeln.
Mit der Novelle zur Änderung des baden-württembergischen Natur-, Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes am 22.Juli 2020 hat die Landesregierung beschlossen, dass in Baden-Württemberg bis 2030 mindestens 15 % der Offenlandflächen als Biotopverbundflächen ausgewiesen werden müssen. Das Ziel soll in drei Teilschritten umgesetzt werden: bis 2023 10%, 2027 13% und bis 2030 mind. 15%. Das Etappenziel 2023 wurde nach Angaben des Ministeriums für Umwelt Klima und Energiewirtschaft mit 10,9% erfüllt.
Dr. Norbert Schäffer, 1. Vorsitzender des LBV - Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. kritisierte auf den Naturschutztagen in Radolfzell am 3. Januar 2026, dass unter den 10,9% Verbundflächen in Baden-Württemberg zu wenig neue, zusätzliche geschützte Flächen entstanden sind.
Bei der Umsetzung des Biotopverbunds ist es von besonderer Bedeutung eine Durchgängigkeit des Verbundnetzes zu erreichen. Denn nur dann ist es den Tier- und Pflanzenarten möglich in andere Gebiete auszuweichen oder überzuwechseln. Wie unter dem Beitrag "Landschaftszerschneidung entgegenwirken!" bereits beschrieben, kann der essentiell notwendige genetische Austausch zwischen verschiedenen Populationen nur mit einer guten Vernetzung der Lebensräume gefördert und aufrechterhalten werden.
Um ein bundesweit durchgängigen Biotopverbund entwickeln zu können, ist es wichtig, dass sich Kommunen, Landkreise und Bundesländer untereinander abstimmen.
Die Kommunen in Baden-Württemberg sind derzeit dabei Biotopverbundplanungen durchzuführen. Wie eine Abstimmung unter den Kommunen umgesetzt werden soll, ist derzeit noch völlig unklar!