Umsetzen - EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur!

Quelle Bild: Andrea Garschke

Im Jahr 1992 hat die Weltgemeinschaft das UN-Übereinkommen zur biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) beschlossen und verfolgt seitdem das Ziel den weltweiten Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten.

2015 hat sich die Weltgemeinschaft in Form der "Agenda 2030" 17 SDGs (Sustainable Development Goals) für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung der Welt gesetzt. Darin enthalten ist u.a. auch das SDG 15 "Leben an Land", dass festlegt, dass Landökosysteme geschützt und wiederherzustellen sind, ihre nachhaltige Nutzung gefördert, Wälder nachhaltig bewirtschaftet, Wüstenbildung bekämpft, Bodendegradation beendet und umgekehrt und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende gesetzt werden soll.

2020 hat die Europäische Union die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 beschlossen. Eine Initiative des europäischen Green Deals, mit dem Ziel, dass sich die biologische Vielfalt in Europa bis 2030 erholt.

All diese Ziele gelten auch für uns in Deutschland! 

Viele Projekte in Europa und auf der Welt zeigen, es gibt Staaten, die die Ziele zum Erhalt von Natur und Artenvielfalt ernst nehmen und umsetzen - konsequenter als wir in Deutschland!


Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Am 18. August 2024 ist die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) in Kraft getreten. Sie ist ein Kernelement der EU-Biodiversitätsstrategie! Sie gibt einen konkreten Zeitrahmen und Zwischenziele vor. Bis 2030 sollen auf mindestens 20% der Landlebensräume und Meeresflächen der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden (dort wo es zum Erhalt der Lebensräume notwendig ist). Bis 2050 sollen alle Ökosysteme in der EU soweit wiederhergestellt sein, dass sie erhalten werden und sich weiterentwickeln können.

Die Regierungen der EU-Staaten haben 2024 von der EU-Kommission den Auftrag erhalten nationale Wiederherstellungspläne (NWPs) zu erarbeiten. Bis Anfang 2026 sollen die Mitgliedstaaten einen ersten Entwurf vorlegen. Die deutsche Bundesregierung arbeitet einen NWP aus. Parallel zur Erarbeitung wurde 2025 eine Beteiligungsphase durchgeführt. Im Frühjahr 2026 soll der erste Entwurf veröffentlicht werden und eine zweite Beteiligungsphase anschließen.

Soweit so gut, wäre da nicht im Juni 2025 ein Schreiben aller Landesagrarminister von CDU/CSU aufgetaucht, die die Planung und Umsetzung der W-VO verhindern wollen.

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/landwirtschaft/20251229_cdu-agrarlaender_eu-komm.pdf

Wer das Schreiben zur W‑VO an die EU liest, merkt schnell: Unsere CDU‑geführte Bundesregierung hat die Dringlichkeit und Bedeutung der Wiederherstellung von Natur sowie der Gewährleistung von Ökosystemleistungen offenbar noch immer nicht auf dem Radar. Auch bei dieser EU-weit akzeptierten Verordnung tritt Deutschland mal wieder auf die Bremse! 

Schade, ich hoffe ohne Erfolg. Drücken wir die Daumen!

Den Dinosaurier des Jahres 2025 vom NABU haben die Agrarminister von CDU/CSU meiner Meinung nach auf jeden Fall verdient!